Sind einzelne Details zu unserer Genossenschaft, zu unseren Investitionen, etc. noch nicht ganz klar? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – rund um uns, die Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden, zur Mitgliedschaft und zur Zeichnung von Anteilen. Sollten Sie mal keine passende Antwort auf Ihre Frage finden, freuen wir uns auf Ihre Nachricht! Wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen.
FAQ: Schnelle Antworten auf Ihre Fragen
Allgemein
Worin besteht der Zweck der AHLEG?
Die Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte (Wind).
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.
Wozu dient das Online-Portal?
Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
- Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?
Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, die ihren Sitz, Geschäftsstelle, Wohnsitz oder Arbeitsplatz in den Gemeinden Ahaus, Heek oder Legden haben oder gesetzlicher Vertreter einer in Ahaus, Heek oder Legden ansässigen juristischen Person sind oder deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.
Wie sicher ist mein Geld?
Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.
Was ist eine Dividende?
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.
Beteiligung
Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, die ihren Sitz, Geschäftsstelle, Wohnsitz oder Arbeitsplatz in den Gemeinden Ahaus, Heek oder Legden haben oder gesetzlicher Vertreter einer in Ahaus, Heek oder Legden ansässigen juristischen Person sind oder deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.
Wie sicher ist mein Geld?
Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.
Wann kann ich meinen Anteil kündigen?
Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen unterschritten wird, die Grenze von 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages unterschreitet.
Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich einen Genossenschaftsanteil zeichne?
Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.
Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?
Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.
Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.
Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?
Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:
- eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %.
- eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %
Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.
Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.ahleg.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.
Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?
Wenn ein Genosse verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.
Kann ich meine Genossenschaftsanteile übertragen?
Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns.
Genossenschaft
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.
Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?
Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.
Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?
Die Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Wie kann ich Mitglied werden?
Um Mitglied werden zu können, registrieren Sie sich auf www.ahleg.de. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten und schließen anschließend Ihre Beteiligung ab. Wählen Sie hierzu die Beteiligungsmöglichkeiten wie „Jetzt Mitglied werden“, „Jetzt beteiligen“ aus, erfassen Sie den von Ihnen gewünschten Beteiligungsbetrag und bestätigen Sie danach den Erhalt/Download der Informationsunterlagen. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen dann anschließend per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie diese unterschrieben an die Genossenschaft. Nach Annahme Ihres Beitritts durch den Vorstand der Genossenschaft erhalten Sie die Zahlungsaufforderung über die von Ihnen gezeichneten Mitgliedsanteile. Mit Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie die offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen, die ihren Sitz, Geschäftsstelle, Wohnsitz oder Arbeitsplatz in den Gemeinden Ahaus, Heek oder Legden haben oder gesetzlicher Vertreter einer in Ahaus, Heek oder Legden ansässigen juristischen Person sind oder deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.
Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?
Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.
Wann kann ich meinen Anteil kündigen?
Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen unterschritten wird, die Grenze von 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages unterschreitet.
Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.
Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?
Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.
Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?
Wenn ein Genosse verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.
Worin besteht der Zweck der AHLEG?
Die Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte (Wind).
Welche Vorteile habe ich als Mitglied der AHLEG?
Als Mitglied der Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Sie unterstützen aktiv die Energiewende
- Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
- Sie erhalten eine jährliche Dividende - abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft
Kann ich meine Genossenschaftsanteile übertragen?
Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns.
Online-Portal
Wozu dient das Online-Portal?
Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
- Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?
Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher ist mein Geld?
Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.
Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.ahleg.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.
Welcher Registrierungstyp bin ich?
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
- Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
- Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.